Aufgabe 2.1

Wahr oder falsch? Begründe.

(1) Seien A,B, C \in M_{nn}(\mathbb{R}). Wenn AB=0 und CA = I_n, so gilt B=0.

(2) Sei \mathbb{K} ein Körper, und seien A,B \in M_{nn}(\mathbb{K}). Dann gilt \texrm{Rg}(AB) = \texrm{Rg}(BA).

(3) Sei \mathbb{K} ein Körper, und sei A \in M_{nn}(\mathbb{K}). Wenn A invertierbar ist, dann ist \texrm{Rg}(A^{-1}) = \texrm{Rg}(A).

(4) Sei \mathbb{K} ein Körper, und seien A,B \in M_{nn}(\mathbb{K}). Wenn AB invertierbar ist, dann sind A und B invertierbar.

(5) Zeilenäquivalente Matrizen haben denselben Rang.

(6) Zwei m \times n-Matrizen mit demselben Rang sind zeilenäquivalent.

(7) Sei \mathbb{K} ein Körper, und seien A,B \in M_{nn}(\mathbb{K}). Wenn A und B invertierbar sind, dann ist A+B invertierbar.

(8) Wenn eine Matrix A invertierbar ist, dann ist A zeilenäquivalent zu A^{-1}.

(9) Die Matrix \begin{pmatrix} 0 & 0 & 0 \\ 0 & 1 & 0 \\ 0 & 0 & 1 \end{pmatrix} ist in Treppennormalform.

(10) Die Matrix \begin{pmatrix} 0 & 1 & 1 \\ 0 & 0 & 1 \\ 0 & 0 & 0 \end{pmatrix} ist in Treppennormalform.

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Alexander
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Alexander

Teil 5:
Die Aussage ist wahr.
Begründung: Zeilenäquivalente Matrizen haben die gleiche Treppennormalform (vgl. 4.4.5.). Sie haben folglich auch die gleichen Pivotpositionen und somit den gleichen Rang, da dieser durch die Anzahl an Pivotpositionen bestimmt wird.

Teil 6:
Die Aussage ist falsch.
Gegenbeispiel: Zwei m x n-Matrizen haben zwar denselben Rang, aber unterschiedliche Pivot-Positionen. Wegen der unteschiedlichen Pivotpositionen haben sie nicht dieselbe Treppennormalform und sind daher auch nicht zeilenäquivalent.

Teil 9:
Die Aussage ist falsch, denn die Matrix erfüllt die Bedingung (i) (vgl. 4.1.1) nicht wegen a_{1j}_1 \neq 1. (Die erste Zeile müsste eine Pivotposition haben, sie ist aber eine Nullzeile.)

Teil 10:
Die Aussage ist falsch, da die Matrix die Bedingung (ii) aus 4.1.1 für die Treppennormalform nicht erfüllt:
In jeder ausgezeichneten Spalte müssen oberhalb und unterhalb der 1 Nullen stehen. In Spalte 3 steht aber oberhalb der 1 in Zeile 2, die eine Pivotposition ist, keine 0, sondern ebenfalls eine 1.

Alexander
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Alexander

Teil 1:
(1) Aus AB = 0 folgt: A oder B sind 0, da nur durch Multiplikation mit 0 eine Nullmatrix entsteht.
(2) Aus CA = I_n folgt: C und A sind ungleich 0. Da C und A wegen CA = I_n invertierbar sind, ist die Treppennormalform von C und A gleich I_n. C und A können folglich nicht die Nullmatrix sein.
Aus (1) und (2) folgt: B=0, da sonst (1) nicht wahr wäre.

Teil 2:
Die Aussage ist falsch.
Wir widerlegen die Aussage mit einem Gegenbeispiel:

Es sei A = \begin{pmatrix} 1 & 0 & 0\\ 1 & 0 & 0 \\ 0 & 1 & 0 \end{pmatrix}.
Es sei B = \begin{pmatrix} 0 & 0 & 0\\ 1 & 0 & 1 \\ 1 & 1 & 1 \end{pmatrix}.

AB = \begin{pmatrix}0 & 0 & 0\\ 0 & 0 & 0 \\ 1 & 0 & 1\end{pmatrix} =\begin{pmatrix}1 & 0 & 1\\ 0 & 0 & 0 \\ 0 & 0 & 0\end{pmatrix}.
BA = \begin {pmatrix}0 & 0 & 0\\ 1 & 1 & 0 \\ 2 & 1 & 0\end{pmatrix} = \begin {pmatrix}0 & 0 & 0\\ 1 & 0 & 0 \\ 0 & 1 & 0\end{pmatrix} = \begin {pmatrix}1 & 0 & 0\\ 0 & 1 & 0 \\ 0 & 0 & 0\end{pmatrix}.

Es folgt: Rg(AB) = 1 und Rg(BA) = 2 und somit gilt: Rg(AB) \neq  Rg(BA)

Alexander
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Alexander

Teil 3:
Die Aussage ist wahr.
Da A \in M_{nn} (K) gemäß Aufgabenstellung invertierbar ist, ist auch A^{-1} invertierbar. Die Treppennormalform einer invertierbaren Matrix ist stets gleich I_n. Somit haben A und A^{-1} die gleiche Treppennormalform und somit die gleichen Pivot-Positionen. Da der Rang durch die Anzahl der Pivot-Positionen bestimmt wird, ist die Aussage wahr.

Alexander
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Alexander

Teil 8:
Die Aussage ist wahr.
Wenn A invertierbar ist, ist auch A^{-1} invertierbar. Die Treppennormalform einer invertierbaren Matrix ist stets gleich I_n. Somit haben A und A^{-1} die gleiche Treppennormalform. Da Matrizen genau dann zeilenäquivalent sind, wenn sie dieselbe Treppennormalform besitzen (vgl. 4.4.5) ist die Aussage wahr.

Katarina
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Katarina

3. Diese Aussage ist wahr
1.1 Aus 4.5.4 folgt, dass Rg(A)=n ist.
1.2 A^{-1} ist ebenfalls invertierbar (siehe 4.5.6), so dass die Proposition 4.5.4 auch für A^{-1} gilt. Damit ist Rg(A^{-1})=n
1.3 Daraus folgt Rg(A)=n=n=Rg(A^{-1})
8. Diese Aussage ist wahr
1.1 Aus 4.4.5 folgt, dass T(A)=T(A^{-1}) zu zeigen gilt.
1.2 Aus 4.5.4 folgt, dass die Treppennormalform zu A gleich I ist.
1.3 Aus 4.5.6 folgt, dass A^{-1} ebenfalls invertierbar ist, so dass 4.5,4 auch für A^{-1} gilt.

Katarina
Webmaster
Katarina

Mir ist gerade aufgefallen, dass Alex und ich die Aufgaben gleichzeitig gepostet haben, jetzt gibt es die Aufgabe doppelt.

Katarina
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Katarina

1. Diese Aussage ist wahr
1.1 Aus 4.5.6 folgt, dass A invertierbar ist.
1.2 Aus 4.5.5 folgt, dass Rg(B)=Rg(AB) ist. Diese Aussage ist nur wahr, falls B=0 ist, da aus der Vorraussetzung folgt, dass Rg(AB)=0 ist.

Alexander
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Alexander

Teil 4:
Da AB invertierbar ist, gilt: AB = E_1 \cdot E_2 \cdot E_3 \cdot ... \cdot E_s. AB ist also ein Produkt von Elementarmatrizen. Hieraus folgt, dass auch A und B Produkte von Elementarmatrizen sind oder selbst Elementarmatrizen sind. Da Elementarmatrizen invertierbar sind, folgt die Behauptung.

Katarina
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Katarina

7. Diese Aussage ist falsch
1.1 Widerlegen wir diese Aussage mit einem Gegenbeispiel
1.2 Sei A=\begin{pmatrix}1 & 2  \\ 3 & 8  \end{pmatrix} und damit invertierbar.
Sei B=\begin{pmatrix}1 & 3  \\ 1 & 2 \end{pmatrix} und damit invertierbar.
1.3 So ist A+B=\begin{pmatrix}2 & 5  \\ 4 & 10  \end{pmatrix} und damit nicht invertierbar.