Wahr oder falsch? Begründe.
(1) Seien . Wenn
und
, so gilt
.
(2) Sei ein Körper, und seien
. Dann gilt
.
(3) Sei ein Körper, und sei
. Wenn
invertierbar ist, dann ist
.
(4) Sei ein Körper, und seien
. Wenn
invertierbar ist, dann sind
und
invertierbar.
(5) Zeilenäquivalente Matrizen haben denselben Rang.
(6) Zwei -Matrizen mit demselben Rang sind zeilenäquivalent.
(7) Sei ein Körper, und seien
. Wenn
und
invertierbar sind, dann ist
invertierbar.
(8) Wenn eine Matrix invertierbar ist, dann ist
zeilenäquivalent zu
.
(9) Die Matrix ist in Treppennormalform.
(10) Die Matrix ist in Treppennormalform.
Teil 5:
Die Aussage ist wahr.
Begründung: Zeilenäquivalente Matrizen haben die gleiche Treppennormalform (vgl. 4.4.5.). Sie haben folglich auch die gleichen Pivotpositionen und somit den gleichen Rang, da dieser durch die Anzahl an Pivotpositionen bestimmt wird.
Teil 6:
Die Aussage ist falsch.
Gegenbeispiel: Zwei m x n-Matrizen haben zwar denselben Rang, aber unterschiedliche Pivot-Positionen. Wegen der unteschiedlichen Pivotpositionen haben sie nicht dieselbe Treppennormalform und sind daher auch nicht zeilenäquivalent.
Teil 9:
. (Die erste Zeile müsste eine Pivotposition haben, sie ist aber eine Nullzeile.)
Die Aussage ist falsch, denn die Matrix erfüllt die Bedingung (i) (vgl. 4.1.1) nicht wegen
Teil 10:
Die Aussage ist falsch, da die Matrix die Bedingung (ii) aus 4.1.1 für die Treppennormalform nicht erfüllt:
In jeder ausgezeichneten Spalte müssen oberhalb und unterhalb der 1 Nullen stehen. In Spalte 3 steht aber oberhalb der 1 in Zeile 2, die eine Pivotposition ist, keine 0, sondern ebenfalls eine 1.
Perfekt bis dahin, ich bin beeindruckt wie gut du das nach meinem kleinen Vortrag heute verstanden hast ohne es selbst gelesen zu haben. 🤗
Danke für die Rückmeldung und den Vortrag! 🙂
Teil 1:
folgt: C und A sind ungleich 0. Da C und A wegen
invertierbar sind, ist die Treppennormalform von C und A gleich
. C und A können folglich nicht die Nullmatrix sein.
(1) Aus AB = 0 folgt: A oder B sind 0, da nur durch Multiplikation mit 0 eine Nullmatrix entsteht.
(2) Aus
Aus (1) und (2) folgt: B=0, da sonst (1) nicht wahr wäre.
Teil 2:
Die Aussage ist falsch.
Wir widerlegen die Aussage mit einem Gegenbeispiel:
Es sei A =
.
.
Es sei B =
AB =
.
.
BA =
Es folgt: Rg(AB) = 1 und Rg(BA) = 2 und somit gilt:
Teil 1 ist leider falsch. Schon der erste Satz ist falsch. Betrachte mal
. Hier muss du anders argumentieren, die Reihenfolge deiner Argumentation ändern.
Ok, danke. Dann überlege ich nochmal. Stimmt Teil 3 bei mir?
Ja. Teil 3 und 8 sind ja auch quasi identisch. 😉
Siehe übrigens auch Aufgabe 2.3.7.
Bei Teil 2 musst du ein konkretes Gegenbeispiel angeben, wenn du die Aussage anzweifelst. Trotz
könnte
gelten. Übrigens gilt auch für invertierbare Matrizen i.A. nicht das Kommutativgesetz.
Ich meinte damit, dass
(vgl. 2.2.9). Also, dass eine Matrix und ihr Inverses kommutativ sind. War aber unklar ausgedrückt.
Ach so. 😊 Okay.
Habe ein Gegenbeispiel für Teil 2 gefunden (falls ich mich nicht vertippt habe). 🙂 Teil 1 hat ja Katarina schon gepostet. 🙂
Die Gegenbeispiele sind richtig, allerdings solltest du die Gleichheitszeichen an einigen Stellen nicht verwenden. 😊
Ok, danke 🙂 Dachte mir fast, dass man sie bei zeilenäquivalenten Umformungen nicht verwendet. 😉
Teil 3:
gemäß Aufgabenstellung invertierbar ist, ist auch
invertierbar. Die Treppennormalform einer invertierbaren Matrix ist stets gleich
. Somit haben A und
die gleiche Treppennormalform und somit die gleichen Pivot-Positionen. Da der Rang durch die Anzahl der Pivot-Positionen bestimmt wird, ist die Aussage wahr.
Die Aussage ist wahr.
Da
Das ist richtig. 👍
Teil 8:
invertierbar. Die Treppennormalform einer invertierbaren Matrix ist stets gleich
. Somit haben A und
die gleiche Treppennormalform. Da Matrizen genau dann zeilenäquivalent sind, wenn sie dieselbe Treppennormalform besitzen (vgl. 4.4.5) ist die Aussage wahr.
Die Aussage ist wahr.
Wenn A invertierbar ist, ist auch
Das ist richtig, sehr gut.
3. Diese Aussage ist wahr
ist.
ist ebenfalls invertierbar (siehe 4.5.6), so dass die Proposition 4.5.4 auch für
gilt. Damit ist 

zu zeigen gilt.
gleich
ist.
ebenfalls invertierbar ist, so dass 4.5,4 auch für
gilt.
1.1 Aus 4.5.4 folgt, dass
1.2
1.3 Daraus folgt
8. Diese Aussage ist wahr
1.1 Aus 4.4.5 folgt, dass
1.2 Aus 4.5.4 folgt, dass die Treppennormalform zu
1.3 Aus 4.5.6 folgt, dass
Mir ist gerade aufgefallen, dass Alex und ich die Aufgaben gleichzeitig gepostet haben, jetzt gibt es die Aufgabe doppelt.
Das ist richtig, prima! 😎
1. Diese Aussage ist wahr
invertierbar ist.
ist. Diese Aussage ist nur wahr, falls
ist, da aus der Vorraussetzung folgt, dass
ist.
1.1 Aus 4.5.6 folgt, dass
1.2 Aus 4.5.5 folgt, dass
Es stimmt, dass
invertierbar ist und dass in diesem Fall
folgt. Man sollte jetzt noch dazu schreiben, dass dieser nach Voraussetzung gleich
ist und daher auch
. Denn aus
alleine folgt natürlich nicht
. Noch „einfacher“ geht es so: Da
invertierbar ist, folgt:
Alles klar, danke :). Habe es korrigiert.
Teil 4:
. AB ist also ein Produkt von Elementarmatrizen. Hieraus folgt, dass auch A und B Produkte von Elementarmatrizen sind oder selbst Elementarmatrizen sind. Da Elementarmatrizen invertierbar sind, folgt die Behauptung.
Da AB invertierbar ist, gilt:
Okay, so geht es auch. 😊 Prima! Ich hätte es jetzt direkt mit der Definition gezeigt. Nach Voraussetzung gibt es Matrizen
mit
Daraus folgt mit
und
:
d.h.
und
sind invertierbar.
Aber dein Beweis geht auch und ist sogar kürzer. 😊
7. Diese Aussage ist falsch
und damit invertierbar.
und damit invertierbar.
und damit nicht invertierbar.
1.1 Widerlegen wir diese Aussage mit einem Gegenbeispiel
1.2 Sei
Sei
1.3 So ist
Ja, da Beispiel ist richtig. Du solltest allerdings begründen, warum die Matrizen invertierbar sind und ihre Summe nicht. Sicher, das ist offensichtlich, aber wir sind hier in einem Stadium, in dem das noch einer Begründung bedarf.
Einfacher ist übrigens dieses Gegenbeispiel:
Es gilt
,
, aber
.